Inklusion und die Vereinbarung über die Rechte von Behinderten:

Inklusion und die Vereinbarung über die Rechte von Behinderten:

Es gibt eine Vereinbarung über die Rechte von Behinderten. Diese Vereinbarung heißt Behinderten-Rechts-Konvention.
Sie wurde im Jahr 2006 von den Vereinten Nationen geschrieben. Die Vereinten Nationen sind 192 Länder aus der ganzen Welt. Diese Länder beschließen zum Beispiel wichtige Gesetze.

In der Vereinbarung steht:
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Jedes Land muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung diese Rechte bekommen.

Ein sehr wichtiges Recht in der Vereinbarung ist:
Jeder Mensch darf an der Gesellschaft teilhaben.

Dieses Recht heißt auch Recht auf Inklusion.

Inklusion bedeutet Dazu-Gehören:
Es geht um unsere Gemeinschaft und die Menschen, die in ihr leben.
Unsere Gemeinschaft besteht aus vielen verschiedenen Menschen.
Und das ist gut so. Jeder ist ein wichtiger Teil der Gemeinschaft.
Jeder darf überall dabei sein. Das gilt für den Beruf und auch für die Freizeit.
Niemand darf ausgeschlossen sein.

Wir müssen lernen:
Alle Menschen können etwas für unsere Gesellschaft tun:
Jeder Mensch hat besondere Begabungen.
Das heißt: Jeder Mensch kann etwas besonders gut.

Jeder Mensch ist ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft:
Wir müssen unser Leben so gestalten, dass jeder überall dabei sein kann.
Nur so ist unsere Gesellschaft erfolgreich.

Aber:

Inklusion ist nur erfolgreich, wenn wir alle etwas dafür tun.
Jeder soll verstehen, dass Menschen mit Behinderung wertvoll für unser Land sind.

Dafür setzt sich unser Verein ein.